Teilnahmebedingungen

1. Continental Reifen Austria GmbH führt eine Aktion „Sell-In Marketingkampagne“ durch. Im jeweiligen Aktionszeitraum sammeln teilnahmeberechtigte Kunden durch den Kauf definierter Reifen Punkte für ein Prämienkonto. Die so erworbenen Punkte auf dem Prämienkonto können vom Kunden jeweils im Zeitraum 10.03.-30.04.2025 (Sonderartikel bis 31.03.2025) sowie 07.07.-31.08.2025 gegen dort zur Verfügung gestellte Prämien eingelöst werden. Punkte, die am Ende des oben genannten Zeitraumes nicht zu dem in den Nutzungsbedingungen genannten Stichtag eingelöst wurden, verfallen ersatzlos. Ein Übertrag von Punkten in das Folgejahr ist nicht möglich.

2. Der Kunde wird einmalig bei der Anmeldung über den aktuellen Stand der Teilnahmebedingungen, insb. die teilnehmenden Reifen („definierte Reifen“) und das Bewertungsprinzip für die Punkte informiert. Anmeldeschluss ist der 28.Februar 2025. Eine Anmeldung zum zweiten Aktionszeitraum ist bis zum 30. Juni 2025 möglich. Kunden, die bereits am 1. Aktionszeitrahmen teilgenommen haben, müssen sich nicht erneut registrieren und nehmen automatisch an der nächsten Runde teil.

3. Durch das Klicken auf den Button „akzeptieren“ ist der Kunde berechtigt, an der Aktion teilzunehmen, und der Kunde bestätigt, dass er über die Aktion informiert wurde und teilnehmen möchte. Zudem akzeptiert der Kunde die Teilnahmebedingungen für die Aktion und die Nutzungsbedingungen des Continental Werbemittelshops, die jeweils dieser Vereinbarung beigefügt und auch online im Continental Werbemittelshop einzusehen sind. Der Kunde akzeptiert auch das Recht von Continental Reifen Austria GmbH, die vorgenannten Bedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Auf Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen wird ausdrücklich verwiesen.

4. Der Kunde benennt Herrn/Frau als Aktionsverantwortlichen. Der/Die Aktionsverantwortliche ist berechtigt, den Kunden auf dem Continental Werbemittelshop zu registrieren und somit das Prämienkonto zu aktivieren.

5. Continental Reifen Austria GmbH behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit zu beenden. Eine Beendigung wird dem Kunden mindestens vier Wochen vorher per E-Mail mitgeteilt. Eine vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund oder durch Continental Reifen Austria GmbH nicht zu beeinflussende Ereignisse bleibt hiervon unberührt. Das bis zum Beendigungszeitpunkt nicht eingelöste Guthaben von Punkten verfällt in allen Fällen ersatzlos.

6. Zudem behält sich Continental Reifen Austria GmbH das Recht vor, diese Vereinbarung gegenüber dem Kunden jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Sofern die Kündigung bis zum 31.08. eines Jahres wirksam wird (d.h. die Kündigung wird bis zum 31.07. ausgesprochen), verfallen mit Ausspruch der Kündigung sämtliche Punkte und der Kunde hat kein Recht, etwaig gesammelte Punkte einzulösen. Wird die Kündigung erst nach dem 31.08. eines Jahres wirksam, kann der Kunde seine Punkte noch bis zum 31.12. des Jahres einlösen; danach verfallen diese ersatzlos.


7. Continental Reifen Austria GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die von ihm auf dem Portal ausgewählten Prämien für den Kunden steuerlich relevant sein können und diesbezüglich ein Steuerberater kontaktiert werden sollte.

Teilnahmebedingungen für Vereinbarung

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen
Für die Aktion „Sell-In Marketingkampagne“ und damit verbundene Verträge der Continental Reifen Austria GmbH, die mit Kunden über die Internetseite http://contiaktionsportal.at/ geschlossen werden, gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Die Aktion „Sell-In Marketingkampagne“ wird durchgeführt durch: Continental Reifen Austria GmbH, Triesterstraße 14, A-2351 Wr. Neudorf Telefon: +43 2236 4040 - 0 Telefax: 0043 2236 4040 - 4001 E-Mail: tr_marketing@conti.de

Geschäftsführer: Ing. Kurt Bergmüller, Tobias Grguras, Handelsregister: Landesgericht Wiener Neustadt, FN 83449 w Ust-ID-Nummer: ATU 1423430931.

2. Zugangsberechtigung zum Continental Werbemittelshop
2.1. Zugangsberechtigt zum Aktionsbereich des Continental Werbemittelshop sind Kunden von Continental Reifen Austria GmbH, die eine „Sell-In Marketingkampagne“ unterzeichnet haben.

2.2. Der Zugang für das laufende Kalenderjahr erfolgt, indem der in der Vereinbarung vom Kunden benannte Aktionsverantwortliche sich für den Kunden bis spätestens 28. Februar des Kalenderjahres http://contiaktionsportal.at/ zur Teilnahme registriert und dabei zusätzlich die jeweils geltende Fassung der Teilnahmebedingungen für die Aktion „Sell-In Marketingkampagne“ akzeptiert. Eine Anmeldung zum zweiten Aktionszeitraum ist bis zum 30.06.2025 möglich. Kunden, die bereits am 1. Aktionszeitrahmen teilgenommen haben, müssen sich nicht erneut registrieren und nehmen automatisch an der nächsten Runde teil.

2.3. Das Online-Portal der Aktion steht grundsätzlich nach der 2. Kalenderwoche eines Kalenderjahres für die Registrierung zur Verfügung. Kunden, die bereits aus einem vorangegangenen Kalenderjahr registriert sind, müssen sich erneut registrieren.

3. Punkte
3.1. Die Punkte stellen die rechnerische Basis dar, die dem jeweiligen Kunden auf seinem Conti Prämien-Konto verbucht werden.

3.2. Maßgeblich für den Erwerb von Punkten ist der Kauf (Bestellung und Auslieferung) der definierten Reifen, über die der Kunde bei der Anmeldung informiert wird.

3.3. Für jeden dieser Reifen werden dem Kunden Punkte auf sein Prämien-Konto gutgeschrieben. Punkte werden dabei für bestellte Reifen im jeweiligen Aktionszeitraum vom 01. Dezember bis 29. Februar (erster Aktionszeitraum) sowie 01. April bis 30.Juni (zweiter Aktionszeitraum) berücksichtigt. Bestellungen außerhalb der genannten Aktionszeiträume werden nicht berücksichtigt.

3.4. Die Anzahl der zu erwerbende Punkte pro Reifen („Bewertungsprinzip“) sowie die maximal zulässige Höchstzahl an Punkten wird in jedem Kalenderjahr für das Folgejahr durch Continental Reifen Austria GmbH festgelegt und dem Kunden entsprechend mitgeteilt.

3.5. Während der Aktion wird dem Teilnehmer im Continental Werbemittelshop regelmäßig der aktuelle Stand seines Punkte-Kontos dargestellt. Die Aktualisierung der bewerteten Umsätze erfolgt im Anschluss an den Aktionszeitraum. Veränderungen des Punktstandes durch Bestellung von Prämien werden unmittelbar dargestellt und in einer Historie abgebildet.

4. Einlösen der Punkte
4.1. Der Kunde kann seine erworbenen im Anschluss an den Aktionszeitraum (Absendung der Bestellung) gegen die im Continental Werbemittelshop aufgeführten Prämien einlösen, indem er diese durch Anklicken des Buttons „Zum Warenkorb hinzufügen“ auswählt. Eine Lieferung erfolgt erst nach Auslösen der Bestellung durch „Bestellung absenden“.

4.2. Die Punkte können lediglich im Continental Werbemittelshop eingelöst werden. Eine andere Möglichkeit der Einlösung der Punkte besteht nicht.

4.3. Nach dem 31. August eines Kalenderjahres verfällt der Anspruch auf die Einlösung der Punkte. Ein Übertrag von Punkten in das Folgejahr ist nicht möglich. Die erworbenen Punkte können ferner weder auf Dritte übertragen noch mit Punkten anderer Kunden zusammengelegt werden. Die Punkte können auch nicht als Bargeld ausgezahlt oder mit anderen Forderungen der Continental Reifen Austria GmbH verrechnet werden.

5. Prämien
5.1. Es können nur Sachprämien erworben werden, die im Continental Werbemittelshop dargestellt sind.

5.2. Die auf dem Portal dargestellten Sachprämien sind als freibleibende Angebote zu verstehen. Es wird stets versucht, die Verfügbarkeit sicherzustellen, dies kann aber nicht dauerhaft gewährleistet werden. Der Kunde wird darüber informiert, sofern bestellte Sachprämien nicht verfügbar sind.

5.3. Der Versand der Prämien erfolgt über den Postweg am Ende des Einlösezeitraumes innerhalb der üblichen Versandzeiten. Als Versandadresse wird ausschließlich die im Prämienkonto des Kunden hinterlegte Lieferadresse verwendet. Versandkosten entstehen dem Kunden nicht.

5.4. Die Prämienlieferung erfolgt nur zu Händen des Aktionsverantwortlichen oder Geschäftsführers.

5.5. Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass die ihm zugeteilten Punkte einen geldwerten Vorteil darstellen können und einige der angebotenen Prämien daher steuerrechtliche Relevanz für ihn haben können. Der Kunde sollte sich von seinem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer beraten lassen.

5.6. Prämien sind nur zur ausschließlich geschäftlichen Nutzung und zum Verbleib im Kundenbetrieb bestimmt.

6. Gewährleistung
6.1. Kunden wenden sich in etwaigen Gewährleistungsfällen an den von Continental Reifen Austria GmbH im Portal genannten Dienstleister. Dieser ist auch Ansprechpartner bezüglich der Rücksendung von mangelhaften Sachprämien.

6.2. Sollte eine gelieferte Sachprämien einen Mangel aufweisen, kann der Kunde die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, indem er sich an den von Continental Reifen Austria GmbH benannten Dienstleister wendet (Nacherfüllung), es sei denn, die Nacherfüllung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.

Wird ein Mangel innerhalb angemessener, vom Kunden zu setzender Frist nicht behoben, kann der Kunde mit Continental Reifen Austria GmbH über den Dienstleister Kontakt aufnehmen, um sich als Ersatz eine andere gleichwerte Prämie auszusuchen.

6.3. Der Kunde hat die gleichen Rechte auch ohne vorherige Fristsetzung, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist bzw. ernsthaft und endgültig verweigert wurde, sie unzumutbar ist oder wenn Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Geltendmachung der vorgenannten Rechte rechtfertigen.

6.4. Die Verjährung der Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Sachprämie an den Kunden. Alle Mängel, die der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterliegen, werden in dieser Zeit kostenlos behoben.

6.5. Bei Mängeln technischer Geräte kann sich der Kunde auch direkt an die in dem mit dem Gerät übersandten Dokumente genannten Beauftragten wenden. Das Recht zur direkten Inanspruchnahme der Continental Reifen Austria GmbH bleibt hiervon unberührt.

6.6. Für weitergehende Ansprüche haftet Continental Reifen Austria GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7. Änderungen im / Einstellung des Werbemittelshop; Kündigung des Kunden
7.1. Continental Reifen Austria GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, Prämien, Prämienstaffel oder der beschriebenen Abläufe der „Sell-In Marketingkampagne“ Aktion vorzunehmen.

7.2. Im Fall von wesentlichen Änderungen und Ergänzungen werden die Kunden rechtzeitig informiert. Entscheidungen von Continental Reifen Austria GmbH sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7.3. Continental Reifen Austria GmbH behält sich das Recht vor, die Aktion im Werbemittelshop jederzeit zu beenden. Eine Beendigung wird den Kunden mindestens vier Wochen vorher per E-Mail mitgeteilt.

Eine vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund oder durch Continental Reifen Austria GmbH nicht zu beeinflussende Ereignisse bleibt hiervon unberührt. Das bis zum Beendigungszeitpunkt nicht eingelöste Guthaben von Punkten verfällt in allen Fällen ersatzlos.


7.4. Continental Reifen Austria GmbH behält sich zudem das Recht vor, diese Vereinbarung gegenüber dem Kunden jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Sofern die Kündigung bis zum 31.08. eines Jahres wirksam wird (d.h. die Kündigung wird bis zum 31.7. ausgesprochen), verfallen mit Ausspruch der Kündigung sämtliche Punkte und der Kunde hat kein Recht, etwaig gesammelte Punkte einzulösen. Wird die Kündigung erst nach dem 31.08. eines Jahres wirksam, kann der Kunde seine Punkte noch bis zum 31.12. des Jahres einlösen; danach verfallen diese ersatzlos. Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Verstoß gegen Teilnahmebedingungen; wesentliche Falschangaben) bleibt hiervon unberührt. Nicht eingelöste Guthaben von Punkten verfallen in einem solchen Fall ersatzlos.

8. Datenschutz
Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen zur Auftragsabwicklung und Information der Kunden entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen. Mit der Registrierung in den Continental Werbemittelshop gibt der Kunde hierzu sein Einverständnis. Über den Button „persönliche Daten“ im Account des Kunden kann der Kunde jederzeit den Namen sowie weitere persönliche Daten des Aktionsverantwortlichen einsehen.

9. Sonstiges
9.1. Der Kunde verpflichtet sich die Einhaltung der Vertraulichkeit und die ausschließliche Nutzung des Continental Werbemittelshops durch autorisierte Personen sicherzustellen.

9.2. Der Kunde hat für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften oder unberechtigten Nutzung des Continental Werbemittelshop entstehen, einzustehen und entsprechenden Schadensersatz zu leisten.

9.3. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch diejenige wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Continental Reifen Austria GmbH, im November 2024